Leben mit Epilepsie

Schwangerschaft/Geburt

In der Regel gibt es keinen Grund, warum eine Frau mit Epilepsie auf Kinder verzichten sollte. Normalerweise verlaufen auch die Schwangerschaften von Frauen mit Epilepsie komplikationslos.

Dennoch sollten Frauen mit Epilepsie, die bereits schwanger sind oder die eine Schwangerschaft planen, folgende Hinweise beachten:

  • Die Medikamente gegen die Epilepsie müssen auch während einer Schwangerschaft weiterhin regelmäßig eingenommen werden. Ggf. kann bei einer geplanten Schwangerschaft eine medikamentöse Umstellung erfolgen oder es können die Einnahmezeitpunkte einer bestehenden Medikation verändert werden. Damit ggf. notwendige Anpassungen vorgenommen werden können, sollten Frauen sich möglichst schon vor einer geplanten Schwangerschaft mit ihren behandelnden Ärzten (Gynäkologe und Epileptologe) besprechen.
  • Bei einem Folsäuremangel ist das Risiko für Fehlbildungen beim Kind erhöht. Alle Frauen, die Medikamente gegen die Epilepsie einnehmen und eine Schwangerschaft planen, sollten deshalb eine Tagesdosis von 5 mg Folsäure einnehmen.
  • Wichtig ist eine sorgfältige gynäkologische Begleitung der Schwangerschaft. Mit der Ultraschallfeindiagnostik können schwerwiegende Fehlbildungen beim Kind frühzeitig erkannt werden. Über die Konsequenzen, die im Falle einer festgestellten Fehlbildung gezogen werden, sollte vor der Untersuchung Klarheit bestehen.
  • Die Spiegel der Medikamente gegen die Epilepsie sollten während der Schwangerschaft regelmäßig kontrolliert werden, da diese im Verlauf absinken können.

Bei den meisten Frauen ändert sich während der Schwangerschaft die Anfallshäufigkeit nicht. Der häufigste Grund für eine Zunahme der Anfälle ist eine unregelmäßige Tabletteneinnahme aufgrund der Angst der Mutter vor einer schädigenden Wirkung der Medikamente.

Das Risiko einzelner und kleiner Anfälle während der Schwangerschaft für das werdende Kind ist vermutlich gering. Anfallsserien, Grand mal und anfallsbedingte Stürze stellen ein Risiko dar. Mit dem Arzt sollte deshalb besprochen werden, nach welchen Anfällen eine gynäkologische Kontrolluntersuchung erfolgen sollte.

Bei anfallsfreien Patientinnen besteht aufgrund der Epilepsie keine Indikation für einen Kaiserschnitt. Ob diese Indikation bei nicht-anfallsfreien Patientinnen gegeben ist, ist abhängig von der Anfallsfrequenz.