Fall des Monats

Vorsicht: Anfallstrigger | 1-2018

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Bei einem 32-jährigen Patienten traten im 16. Lebensjahr erstmals tonisch-klonisch generalisierte Anfälle auf. Üblicherweise manifestierten sich die Anfälle in den ersten 60 min. nach dem Aufwachen. Im damaligen EEG zeigten sich Spike-wave-Komplexe mit einer Frequenz von 3 Hz. Diese Konstellation spricht für eine genetische generalisierte Epilepsie (früher: idiopathisch generalisierte Epilepsie), das Subsyndrom ist eine Epilepsie mit Aufwach-Grand mal. Der Patient wurde dann mit Valproat in einer Dosis von 900 mg tgl. behandelt. Unter dieser Therapie traten keine Anfälle mehr auf, das EEG zeigte keine epilepsietypischen Potenziale mehr, daher wurde das Antiepileptikum nach 4 Jahren – auch auf Wunsch des Patienten – wieder abgesetzt. Der Patient blieb in den folgenden 12 Jahren frei von epileptischen Anfällen. Jetzt trat im Rahmen einer fieberhaften wsl. bakteriellen Bronchitis ein erneuter tonisch-klonisch generalisierter Anfall auf. Der Patient berichtet spontan, dass er aufgrund des Infektes in den beiden Nächten vor dem Anfall sehr schlecht geschlafen habe und mehrfach wegen starken Hustens aufgewacht sei. Auf Nachfrage berichtet der Patient, dass er antibiotisch mit Ampicillin, einem Penicillin-Derivat, behandelt worden sei.

In dieser Konstellation sind bei dem Patienten gleich drei Triggerfaktoren aufgetreten, die in Summe wsl. zu dem Anfallsrezidv geführt haben. Bei genetisch generalisierten Epilepsien ist Schlafentzug einer der wichtigsten Faktoren, die das Auftreten eines Anfalls wahrscheinlicher machen. Fieber stellt einen weiteren relevanten Triggerfaktor dar. Viele Antibiotika haben ein prokonvulsives Potenzial, hier sind insbesondere Penicillin und seine Derivate hervorzuheben.

In dem aktuellen Fall war das EEG weiterhin unauffällig. Da der Anfall durch die genannten drei Faktoren ausgelöst worden war, sahen wir keine Notwendigkeit für eine erneute antiepileptische Behandlung. Wir haben den Patienten über die Relevanz der Triggerfaktoren aufgeklärt, er sollte zukünftig insbesondere massiven Schlafentzug und die Einnahme von Penicillin-Derivaten vermeiden. Da das Rezidiv nach mehrjähriger Anfallsfreiheit aufgetreten war und eindeutige Triggerfaktoren auszumachen waren, besteht ein Fahrverbot von nur 3 Monaten.

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